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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Achim Becker - Stiftung

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Achim Becker - Stiftung
Sitz:
Jena
Anschrift
c/o Achim Becker
Emil-Wölk-Straße 27
07747 Jena
Stiftungszweck:

§ 2 Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die

¿Harmonische Entwicklung von ökonomie, Ökologie, Forschung und Naturschutz"

auf den Flächen der Brüsseler Straße 7 - 11 und die wirtschaftliche Unterstützung von Achim und Sabine Becker sowie vor allem der Ausbildung der leiblichen, ehelichen Abkömmlinge von Achim Becker sowie deren leibliche, ehelichen Abkömmlinge bei wirtschaftlicher Notwendigkeit und der ausreichenden Verfügbarkeit finanzieller Mittel der Stiftung. Insbesondere soll ein angemessener Lebensunterhalt gesichert sowie Ausbildung und Weiterbildung desjenigen Abkömmlings gesichert werden, der die Leitung der Stiftung übernehmen soll oder bereits übernommen hat. Durch eine künftige Satzungsänderung kann der Personenkreis der Destinatäre auf Mitarbeiter und deren Abkömmlinge der Stiftungstöchterfirmen erweitert werden. Nichtabkömmlinge von Achim Becker können zinsbegünstigte Kredite zur Ausbildung und Weiterbildung in Fachrichtungen, die von den Stiftungs- und Stiftungstöchterfirmen als spätere Fachkräfte benötigt werden, erhalten.

Vertretungsberechtigung:

§ 6 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Mitgliedern. Die Mitglieder sind leibliche und/oder

eheliche Abkömmlinge von Achim Becker, oder gewählte Mitarbeiter von Stiftungs- und

Töchterfirmen oder Mitgliedern der steuerberatenden Berufe. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.

(2) Die Mitglieder des ersten Vorstandes werden einschließlich der Amtszeit im Stiftungsgeschäft vom Stifter berufen. Danach werden die Mitglieder durch mit einfacher Mehrheit gefasstem Beschluss vom Vorstand bestimmt (Selbstergänzung). Wiederberufung ist zulässig.

(3) - (7) ...

 

§ 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes

(1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines

gesetzlichen Vertreters. Der Stifter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

(2) Der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter vertritt die Stiftung

gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied gerichtlich und außergerichtlich. Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, vertritt dieser die Stiftung allein. Solange der Stifter Mitglied des Vorstandes ist, ist er einzelvertretungsberechtigt.

(3) ...

 

Organe
Vorstand

Mitglieder: 2-4

Tag der Errichtung:
15.03.2017
Satzung geändert am:
06.06.2018, 15.07.2019

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
1037
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
15.03.2017
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

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